Cuxhaven Ortsteil Stickenbüttel

Stickenbüttel befindet sich im Westen des Stadtgebietes Cuxhaven im Hinterland der an der Nordsee gelegenen Kurorte Döse, Duhnen und Sahlenburg. Obwohl sich auch in Stickenbüttel Ferienwohnungen und Touristenunterkünfte befinden, hat sich hier im Gegensatz zu den direkt an der Küste gelegenen Nachbarorten noch ein regionstypischer Ortskern erhalten

Direkt in der Feldmark in zentraler und doch ruhiger Lage können Sie in Stickenbüttel Ihren Urlaub verbringen. Zum Strand sind es ca. 1,5 km und zum Hafen oder zum Bummeln in der Stadt ist es nicht sehr weit. Umgeben ist Stickenbüttel von ruhigen Wegen zum Spazierengehen und Rad fahren.

Hoch geschätzt von Stammgästen und Besuchern ist das grüne Dorf mit seiner beschaulichen Atmosphäre und der Gastfreundschaft der Bürger.

Herzlich willkommen in der grünen Lunge Cuxhavens!

Frühe urkundliche Erwähnungen Stickenbüttels

Zusammen mit den Dörfern Steinmarne und Duhnen wurde Stickenbüttel (»styckenbutle«) im Jahre 1310 erstmalig urkundlich erwähnt. Gleichwohl sei an dieser Stelle angemerkt, dass Stickenbüttel in Wirklichkeit viel älter als 700 Jahre ist, was durch zahlreiche vorgeschichtliche Funde in der Vergangenheit eindrucksvoll unter Beweis gestellt worden ist. Die Endung »-büttel« kommt aus dem altsächsischen »bodal< und bedeutet Besitz.
Seit dem späten Mittelalter gehörten Duhnen, Sahlenburg, Stickenbüttel und Ritzebüttel zur Grundherrschaft des Rittergeschlechtes derer von Lappe auf dem Hause Ritzebüttel. Das von Jacob Schuback erstmals im Jahre 1751 in Hamburg verfasste Buch »Commentarius de iure littoris« (Vom Strandrecht) verweist auf einen Vertrag, in welchem der heutige Cuxhavener Ortsteil Duhnen erstmals am 1. November 1310 zusammen mit den Dörfern Stickenbüttel und Steinmarne urkundlich erwähnt wird.
In diesem Handelsvertrag aus dem Spätherbst 1310, geschlossen zwischen der Stadt Hamburg und dem Lande Hadeln, verbürgten sich die Hadler, den Hamburgern und allen Kaufleuten förderlich zu sein.
Wenn auch nur ein Einwohner der Dörfer Steinmarne, Duhnen oder Stickenbüttel einen der Kaufleute beraubt und geschädigt hatte, so sollte er nach diesem Vertrag so lange des Landes verwiesen werden, bis er den Schaden gut gemacht hatte (Siehe vollen Wortlaut unten).
In diesem für die hiesige Heimatforschung so bedeutenden Werk `>Vom Strandrechte. Zweyter Theil. Verbesserungen und Zusätze nebst Beylagen und Kupfer zum ersten Theil, Hamburg 1781« ist der Wortlaut des Vertrages der Hamburger mit den Hadlern vom Jahre 1310 unter der Nummer 11 in lateinischer Sprache abgedruckt, der hier in der Ubersetzung vollständig wiedergegeben wird:

 » Vor allen, die Gegenwärtiges sehen oder hören, urkunden und bezeugen wie Schultheißen, Schöppen und das ganze Land Hadeln, daß wir mit den ehrbaren Männern, unsern Freunden, den vielgeliebten Rathmännern und der ganzen Stadt Hainburg, durch die Gnade Gottes und auf dein Rath verständiger Männer, uns folgendergestalt vereinigt haben. Wenn wir mit ihnen oder ihren Bürgern eine Anleihe eingegangen seyn, oder wegen einer Geldforderung sie angeklagt, oder bey ihnen ein Verbrechen begangen, oder jemand Schaden zugefügt, verwundet, oder, welches ferne sey, gar getödtet haben sollten, wie dies auch alles zugegangen seyn mögte, so soll deswegen keiner als der Schuldige angeklagt, belästigt, aufgehalten oder gefangen genommen werden. Ueberdies, da zwischen ihnen und uns das beste Vernehmen herrscht, so wollen wir sie und jeden der ihrigen, für ihre Persohn und Güter und in allem Gewerbe, sowohl zu Lande als zu Wasser, in unserm Gebiet schützen und ihnen treulich beystehen. Und wenn jemand aus unserm Lande, und besonders aus den Dörfern, Steinmarne, Düne, und Stykenbüttel, sie oder einen Kaufmann beraubt, oder ihnen sonst einen Schaden oder Nach theil zugefüget haben sollte, so wollen wir uns seiner in keinem Stücke annehmen, sondern er soll so lange in die Acht erklärt und aus unserm Lande vertrieben werden, bis er den Raub und zuge fügten Schaden erstatte und bessere. Gegeben und geschehen  im Jahre Christi 1310. Am Tage aller Heiligen.«